Code of Conduct – der Verhaltenskodex der Effertz Tore GmbH

Präambel

Die Effertz Tore GmbH (im Folgenden kurz „Effertz“ genannt) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weltweit. Insbesondere trägt Effertz im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen und den eigenen Mitarbeitern, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die für Effertz verbindliche Wertebasis im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Verantwortung sowie den fairen Wettbewerb.

I. Allgemeine Grundsätze

1. Grundverständnis

Effertz erkennt ihre gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten dieser Verantwortung gerecht zu werden.

2. Einhaltung der Gesetze

Effertz verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

3. Orientierung an allgemein gültigen Werten und Prinzipien

Effertz orientiert ihr Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung.

II. Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

1. Menschenrechte

Effertz respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält sie die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.

2. Diskriminierungsverbot

Effertz lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Menschen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Effertz gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Effertz unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

4. Arbeitsbedingungen, Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Effertz achtet das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Effertz hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen, ein.

Mitarbeiter sind vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung zu schützen. Die Privatsphäre der Mitarbeiter wird geachtet.

Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art wird beachtet. Insbesondere das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit aus 1930 (Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation) und das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit aus 1957 (Übereinkommen 105 der Internationalen Arbeitsorganisation) werden eingehalten.

Effertz beachtet die Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit, insbesondere werden das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung aus 1973 (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit aus 1999 (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) eingehalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so werden diese vorrangig beachtet.

5. Umweltschutz

Effertz ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze und Bestimmungen, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, werden eingehalten.

6. Kommunikation

Effertz kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex‘ und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.

III. Grundsätze des fairen Wettbewerbs

1. Korruptionsverbot

Effertz lehnt Korruption und Bestechung ab. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen von Effertz und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.

Die Gewährung persönlicher Vorteile durch Effertz und deren Mitarbeiter an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für Effertz oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Mitarbeiter von Effertz dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Effertz achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält sie die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen unlauter beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden rechtswidrig zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen unlautere Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

3. Geschäftsgeheimnisse

Effertz achtet und wahrt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierfür eine Befugnis erteilt wurde, es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts dazu zwingt.

IV. Geltungsbereich, Umsetzung, Lieferanten

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten von Effertz.

2. Umsetzung und Einhaltung

Effertz macht seinen Beschäftigten die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt. Sie wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass dieser Verhaltenskodex eingehalten wird.

3. Lieferanten

Effertz wird die Grundsätze dieses Verhaltenskodex‘ seinen unmittelbaren Lieferanten vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei ihren Lieferanten bestmöglich fördern und diese auffordern, die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze ebenfalls zu befolgen. Effertz wird ferner ihren unmittelbaren Lieferanten empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, diesen Verhaltenskodex zu befolgen.